,,Die Erhöhung war überfällig. Im Jahr 2024 waren Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Schnitt mehr als 32 Prozent teurer als vor fünf Jahren. Für Wohnungsmieten müssen viele Geringverdiener im Rheinkreis oft mehr als 30 Prozent ihres Einkommens aufbringen. Die neue Lohnuntergrenze hilft insbesondere Frauen und geringfügig Beschäftigten. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern. Dennoch ist klar, der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken“, so der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Neuss Rene Donner.
Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. Die Bundesregierung muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen.