Thomas Nienhaus, DGB-Vorsitzender im Rhein-Erft-Kreis erklärt: „Die Ampel-Koalition in Berlin muss sich jetzt endlich auf eine Kindergrundsicherung verständigen und dauerhaft ausreichend Geld dafür bereitstellen. Denn die Familien mit geringem Einkommen im Rhein-Erft-Kreis brauchen dringend mehr Unterstützung. Es geht um nichts weniger als ein gesundes Aufwachsen und die Chance auf eine gute Zukunft für Kinder.“
Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen die vielen bestehenden Leistungen für Kinder gebündelt und die Beantragung einfacher und bürgerfreundlicher werden. „Sozialleistungen dürfen doch nicht nur auf dem Papier stehen, die Hilfen müssen auch bei den Familien ankommen, die sie benötigen.“, erläutert Nienhaus. Neben einem einfachen Zugang fordert der DGB für die Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen als Kinder und Jugendliche heute beim Bürgergeld erhalten. Dort seien beispielsweise im Regelsatz in Höhe von 348 Euro für ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren nur 4,48 Euro pro Tag für Essen und Trinken vorgesehen. 8,89 Euro gibt’s monatlich für Kino, Kindertheater, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen. Nur 2,83 Euro monatlich seien für Kinder- und Jugendbücher vorgesehen, rechnet der DGB-Kreisverbandsvorsitzende und resümiert: „Die Kinder müssen auf vieles verzichten, was für andere Kinder normal ist. Sie haben ein höheres Risiko ungesund aufzuwachsen und machen öfter einen schlechten oder gar keinen Schulabschluss. Sie haben nicht die gleichen Chancen wie andere Kinder.“
Im Rhein-Erft-Kreis lebten Ende 2022 11.943 Kinder und Jugendliche in Familien, die Bürgergeld erhalten. 4.916 Kinder und Jugendliche erhalten den Kinderzuschlag, der an geringverdienende Eltern zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Im Rhein-Erft-Kreis würden diese rund 16.859 jungen Menschen mit den höheren Leistungen der Kindergrundsicherung bessergestellt, das sind rund ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen im Rhein-Erft-Kreis unter 18.
Hinzu kämen laut DGB Rhein-Erft noch Familien, die heute aufgrund ihres geringen Einkommens einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben, diese aber nicht beantragen. Zwar gebe es dazu keine aktuellen, belastbaren Zahlen, doch „diese Dunkelziffer ist erheblich“, ist sich Nienhaus sicher. Die Bundesregierung selbst hatte in der Vergangenheit geschätzt, dass nur 35 Prozent der leistungsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragen. Bei Geringverdienenden, die ergänzend Bürgergeld erhalten können, betrage die Dunkelziffer bis zu 50 Prozent.
„Kinderarmut ist bitter und folgenschwer, da sie nicht nur Mangel im Hier und Jetzt bedeutet, sondern den Kindern Entwicklungs- und Zukunftschancen raubt. Nichts verursacht mehr Folgekosten und ist teurer, als Kinderarmut zuzulassen. Geld für eine Kindergrundsicherung auszugeben ist auch eine Zukunftsinvestition“, fasst Nienhaus zusammen.