Ende 2022 lebten in OWL 26.200 (NRW-weit: 285.987) Kinder und Jugendliche in Familien, die Bürgergeld erhalten. Hinzu kommen 31.784 ((in Dezember 2022), NRW-weit: 215.661) Kinder und Jugendliche, die den Kinderzuschlag bekommen, der an geringverdienende Eltern zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Noch nicht einberechnet sind Familien, die heute aufgrund ihres geringen Einkommens einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben, diese aber nicht beantragen. „Zwar gibt es dazu keine aktuellen, belastbaren Zahlen, doch die Dunkelziffer ist hoch“, vermutet Unger. Die Bundesregierung selbst hatte in der Vergangenheit geschätzt, dass nur 35 Prozent der leistungsberechtigten Familien den Kinderzuschlag beantragen. Bei Geringverdienenden, die ergänzend Bürgergeld erhalten können, betrage die Dunkelziffer bis zu 50 Prozent. Damit könnten sogar weit über 1 Millionen Kinder in NRW von der Grundsicherung profitieren.
Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen die vielen bestehenden Leistungen für Kinder gebündelt und die Beantragung einfacher und bürgerfreundlicher werden. „Sozialleistungen dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, die Hilfen müssen auch bei allen Familien ankommen“, sagt Unger. Neben einem einfachen Zugang fordert der DGB OWL für die Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen als Kinder und Jugendliche heute beim Bürgergeld erhalten. Dort seien beispielsweise im Regelsatz in Höhe von 348 Euro für ein Kind zwischen 6 und 13 Jahren nur 4,48 Euro pro Tag für Essen und Trinken vorgesehen. 8,89 Euro gibt’s monatlich für Kino, Kindertheater, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen. Nur 2,83 Euro monatlich seien für Kinder- und Jugendbücher vorgesehen. Zu wenig, so Unger: „Kinderarmut ist bitter und folgenschwer, da sie nicht nur Mangel im Hier und Jetzt bedeutet, sondern den Kindern Entwicklungs- und Zukunftschancen raubt. Nichts verursacht mehr Folgekosten und ist teurer, als Kinderarmut zuzulassen. Geld für eine Kindergrundsicherung auszugeben ist auch eine Zukunftsinvestition.“