„Die Daten zeigen: Minijobs – also Jobs mit einer Lohnobergrenze von 450,- Euro monatlich – haben sich in Kleinbetrieben fast zu einer Art von Normalarbeitsverhältnis entwickelt. Sie sind damit kein Sprungbrett in reguläre Arbeitsverhältnisse. Beschäftigte im Handel, in der Gastronomie, im Reinigungs- und Dienstleistungsgewerbe sind dabei besonders von diesem für Arbeitgeber kostensparenden Arbeitsmodell betroffen“, sagt Jörg Mährle, Geschäftsführer der DGB-Region Köln-Bonn.
DGB sieht hohe soziale Folgekosten: „Geringfügig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter fehlt weitgehend der Schutz der Sozialversicherung. Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Entscheiden sie sich gegen die im Minijob optionale Rentenversicherungspflicht, wirkt sich das nachteilig auf Rentenansprüche und andere Leistungen der Rentenversicherung aus. Minijobs sind damit ein sicheres Ticket in die Altersarmut“, mahnt Jörg Mährle.
„Die Pandemie hat die Folgen eindrücklich aufgezeigt. 2020 haben hunderttausende Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihren Minijob verloren – ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Trotzdem will die neue Bundesregierung Minijobs sogar noch ausweiten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert Mährle. „Denn jede Beschäftigung braucht den Schutz der Sozialversicherung.“
Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze lehnt der DGB ab. Sie würde geringfügige Beschäftigung ausweiten, sodass noch mehr Menschen ohne umfassenden Sozialversicherungsschutz arbeiten als bislang.
„Minijobs“ auf dem Vormarsch
Anteil in Kleinbetrieben am höchsten