Eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze von 3€ auf 449€ ab 2022 für Menschen im Arbeitslosengeld (ALG) II-Bezug ist für viele Menschen, schaut man sich die derzeitige Inflation an, kaum zu glauben.
Der DGB-Kreisverband Düren-Jülich hat sich dem Thema anhand der steigenden Strompreise näher gewidmet.
Wer sich im ALG II-Bezug befindet, dessen Miet-, Heiz- und Nebenkosten werden in einer angemessenen Höhe übernommen. Allein für die Stromkosten gilt dies nicht. Diese muss der Leistungsbeziehende von seinem Regelsatz selbst bezahlen. Was ist das Problem? Im Durchschnitt müssen laut des Vergleichsportals "Check24" Menschen mit ALG II-Bezug bereits heute 28% mehr für Strom ausgeben als dies im Regelsatz vorgesehen ist (bezogen auf einen Einpersonenhaushalt).
"Eine Erhöhung von 3€ wied diese Lücke nicht abdecken können. Einige Stromanbieter kündigen bereits weitere Preissteigerungen an. Bei näherer Betrachtung wird ersichtlich, dass Hartz IV-Regelsätze in ihrer Berechnung vielfach realitätsfern sind. Es ist die Aufgabe der nächsten Bundesregierung, die Regelsätze bedarfsgerecht zu gestalten.
Steigende Kosten für Energie dürfen nicht den Ärmsten zu Lasten fallen. Mehrkosten sollten durch das Auszahlen monatlicher Festbeträge abgemildert werden" erläutert Urlich Titz, Vorsitender des DGB-Kreisverbands Düren-Jülich.