Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft sind überfällig!
Heute wurde in Berlin die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen.
„Arbeit in der Wissenschaft ist immer noch von Befristung und fehlender Transparenz über Karriereperspektiven geprägt. Die DGB-Region Düsseldorf Bergisch Land ist ein herausragender Hochschul- und Forschungsstandort. Jedoch machen wir immer wieder die Erfahrungen, dass die Einrichtungen das ihnen gesetzlich gewährte Sonderrecht zur Befristung in zu hohem Maß nutzen – für kurze Vertragslaufzeiten und sogenannte Kettenbefristungen, also die nahtlose Aneinanderreihung mehrerer befristeter Verträge. Das beinhaltet für viele Beschäftigte im Hochschul- und Forschungsbereich wenig Perspektiven und hohe Unsicherheiten. Der aktuelle Gesetzentwurf muss aus Sicht des DGB unbedingt im Bundestag nachgebessert werden“, erklärt Sigrid Wolf, Regionsgeschäftsführerin.
Die Einführung einer Mindestvertragslaufzeit für Erstverträge von Promovierenden sei grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings seien die geplanten drei Jahre zu kurz: Da die durchschnittliche Promotionsdauer meist bei über fünf Jahren liegt, wäre eine Laufzeit von sechs Jahren angemessen. Keinesfalls sollte der Erstvertrag über weniger als vier Jahre geschlossen werden, erklärt wolf.
Der DGB kritisiert: „Ausgerechnet die Aspekte, die in den letzten Jahren besonders in der Kritik standen, werden in dem Entwurf nicht angegangen: Die sogenannte Tarifsperre soll demnach bestehen bleiben – dabei verhindert sie, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber eigene, auf die Wissenschaft zugeschnittene Regelungen aushandeln können. Und wer seine Doktorarbeit abgeschlossen hat und weiter in der Wissenschaft arbeitet, hat auch künftig keinen Anspruch auf eine unbefristete Stelle. Dabei wäre genau das ein zentrales Signal für verlässliche wissenschaftliche Karrierewege. Die Tarifsperre muss unbedingt gestrichen und im Gesetz klar geregelt werden, dass befristete Beschäftigung auf dieser Grundlage nur noch für die Promotionsphase zulässig ist. Gelingt das nicht, sollte die Bundesregierung konsequent sein und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz insgesamt abschaffen. Anderenfalls ist absehbar, dass auch diese zweite Novelle ihre Ziele verfehle“, so Wolf.