Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer - Thorben Albrecht zur verspäteten Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

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Die Bundesregierung will die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Anfang 2027 in deutsches Recht umsetzen - und lässt damit die vorgegebene Frist bis zum 7. Juni 2026 verstreichen. Dazu erklärt unser Vorsitzender Thorben Albrecht:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland die nationale Umsetzungsfrist hat verstreichen lassen. Mit 16 Prozent hat Deutschland eine der höchsten Entgeltlücken in der Europäischen Union – es gibt also dringenden Handlungsbedarf. Durch die Umsetzung der Richtlinie würden Unternehmen verpflichtet, ihre betriebliche Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen, diskriminierende Entgeltunterschiede aufzudecken und Benachteiligungen abzubauen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer“ auf betrieblicher Ebene endlich voranzutreiben. Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie hätte sogar das Potenzial, die Tarifbindung in unserem Land zu stärken: Der DGB schlägt vor, tarifgebundenen Arbeitgebern Erleichterungen bei Prüfung und Berichterstattung einzuräumen und so Anreize für den Abschluss von Tarifverträgen zu setzen.“

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