Land und Kommunen haben die Aufgabe in NRW Rahmenbedingungen zu schaffen, die Bürgerinnen und Bürgern ein gutes und sicheres Leben ermöglichen. Dafür arbeiten rund 880.000 Beamt*innen, Tarifbeschäftigte und Richter*innen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens.
Doch nur wenn sie unter guten Arbeitsbedingungen arbeiten, können sie die öffentliche Sicherheit und Daseinsvorsorge Tag für Tag gewährleisten – zum Beispiel als Lehrer*innen, Polizist*innen oder Feuerwehrleute.
Als DGB NRW setzten wird uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften für Gute Arbeit im öffentlichen Dienst ein. Als Spitzenorganisation koordinieren und unterstützen wir die gemeinsame Beamt*innenpolitik. Das heißt, wir verhandeln zum Beispiel mit der Landesregierung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und über Angelegenheiten des Dienstrechts. Dabei ist es stets unser Ziel, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Beamt*innen gute Arbeitsbedingungen zu sichern.
In unserer aktuellen Stellungnahme betonen wir, dass es bei der aktuellen Sachlage aus Sicht des DGB NRW dringend geboten ist, dass die Landesregierung zusagt, Widersprüche der Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen ruhend zu stellen. Ebenso muss sie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten - bis eine abschließende gerichtliche Klärung der offenen Rechtsfragen im Rahmen von Musterverfahren erfolgt ist.
In unserer Stellungnahme zum Haushalt 2024 fordern wir: Zukunft gestalten statt Mangel verwalten. Dazu zählt unter anderem den Kommunen neue Handlungsspielräume zu schaffen, damit die notwendigen Kosten der Integration nicht weiter auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft ausgetragen werden.
In seiner Stellungnahme bewertet der DGB NRW das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2024.
Foto: DGB NRW
Leitung Abteilung Öffentlicher Dienst/Beamte
Tel.: 0211 3683-113
daniela.zinkann@dgb.de
Wie viel verdienen Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen ab 01.12.2022? Die aktuelle Besoldungstabelle gibt Ihnen Auskunft. Die Besoldungstabelle ist über die zuständige Gewerkschaft zu beziehen.