Deutscher Gewerkschaftsbund

02.08.2010
Wege entstehen im Gehen!

Frauenpolitische Forderungen an die neue Landesregierung

Beschäftigungspolitische Anforderungen an die neue Landesregierung – aus gewerkschaftlicher Frauensicht

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen sind Frauen und Mädchen. Sie haben mit ihrer Stimmabgabe zur Bildung der neuen Landesregierung beigetragen und erwarten nun Antworten auf viele Fragen und Notwendigkeiten, der sich Frauen jeden Tag stellen müssen.

Aus diesem Grunde begrüßen die Kolleginnen des DGB-Bezirksfrauenausschusses zunächst einmal, dass die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag wichtige Forderungen der Gewerkschaften aufgegriffen haben. Der rot-grüne Koalitionsvertrag entspricht in weiten Teilen den gewerkschaftlichen Vorstellungen einer frauenfreundlichen Politik. 

In fast allen Politikbereichen des Koalitionsvertrages spielt die Geschlechterfrage eine maßgebliche Rolle. Dieses wird seitens der Gewerkschaftsfrauen begrüßt, denn so wird unterstrichen, dass Frauenpolitik Gesellschaftspolitik ist und somit die globalen Interessen aller Menschen umfasst.

Leider hat die Frauen- und Gleichstellungspolitik in Nordrhein-Westfalen unter der schwarz-gelben Regierung einen Bedeutungsverlust erlitten hat. Die Diskussion über den demografischen Wandel hat eine Familienpolitik in den Vordergrund treten lassen, die eher auf Mutterschaft als auf Gleichstellung der Geschlechter zielt.

Auch wenn die Frauenerwerbstätigkeit in NRW zwar gestiegen ist, so befinden sich viele der neuen Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Minijobs oder bei den befristeten Arbeitsverträgen, bei der Leiharbeit, im Niedriglohnbereich oder zunehmend auch bei der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt kann gesagt werden, dass qualitative Verbesserungen – aus Sicht der Frauen in NRW – in den letzten Jahren nicht erreicht wurden. Daher wird von der neuen Landesregierung erwartet, dass sie Antworten auf viele ungeklärte und drängende Fragen geben wird.

Einige der folgenden Anforderungen können zwar von den Gewerkschaften oder den Betriebs- und Personalräten selbst in Verhandlungen eingebracht werden. Dennoch ist eine politische Flankierung dringend notwendig, um gleichstellungspolitische Fortschritte zu erzielen.

Wir wollen, dass Politik handelt, um endlich die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, Dazu bedarf es neuer Ansätze in der beruflichen Gleichstellung, der Arbeitsmarktpolitik, der Bildungs- und Familienpolitik.

Für eine engagierte Frauen- und Gleichstellungspolitik müssen aus Sicht der DGB-Frauen folgende Punkte umgesetzt werden:

Berufliche Gleichstellung gesetzlich regeln und die Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten Arbeitsmarktpolitik

Seit Jahren besteht zwar ein breites politisches Einvernehmen, die Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Aber die bestehenden Ungleichheiten werden nicht zurückgedrängt, sondern sie entstehen auch weiterhin z.B. wenn Frauen wegen Kinderbetreuung zeitweise aus der Erwerbsarbeit aussteigen oder wegen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Teilzeit arbeiten oder einen Minijob annehmen. Aber auch wegen der horizontalen und vertikalen Segregation des Arbeitsmarktes und der Unterbewertung vieler Frauenberufe ist eine Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch längst nicht gegeben.

Nach wie vor werden Frauen bei den Arbeitsentgelten benachteiligt, auch wenn Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und existenzsichernde Arbeitsentgelte Gebote der Landesverfassung (Artikel 24 Abs. 2) sind.

Die DGB Frauen fordern:

  • Einführung eines existenzsichernden Mindestlohn
  • Alle Arbeitsverhältnisse müssen als reguläre Beschäftigung gelten und vom ersten Euro an in die Systeme der sozialen Sicherung eingebunden werden.
  • Diskriminierungsfreie Systeme zur Arbeitsbewertung. Im öffentlichen Dienst sind politische Entscheidungsträger auf den unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung als Arbeitgeber in der Pflicht – wir erwarten dass sie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
  • Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes
  • Eine Initiative – ausgehend von NRW - zur Einführung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft.
  • Entwicklung von Modellprojekten, die den Teilzeitbeschäftigten Zugänge zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichen ermöglichen.
  • Unterstützung bei einer geschlechtergerechten Verteilung der Arbeitszeit statt steigender Teilzeit- und Unterbeschäftigung von Frauen.
  • Prekäre Beschäftigung muss aktiv bekämpft werden, als Maßstab muss die existenzsichernde Arbeit gelten. Das betrifft insbesondere solche Formen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten. Dazu zählen u.a. Praktika, befristete Arbeitsverträge, unfreiwillige Teilzeit als Form der Unterbeschäftigung, 1-Euro-Jobs und das Abdrängen von ALG-Empfängerinnen in die ungewollte Selbständigkeit.
  • Ausgehend von NRW eine Initiative zur gesetzlichen Regelung der Entgeltgleichheit
  • In den Statistiken muss die Erwerbstätigenquote nach Vollzeitäquivalent ausgewiesen und dargestellt werden, damit die Umverteilung, die in Form steigender Teilzeitarbeit innerhalb der Frauenbeschäftigung stattfindet, sichtbar wird.
  • Bei Arbeitslosigkeit muss die Zumutbarkeit einer Beschäftigung auf sozial abgesicherte und tariflich bezahlte, mindestens aber durch gesetzlichen Mindestlohn abgesicherte Erwerbstätigkeit begrenzt sein.
  • Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft ist generell abzuschaffen, da es Frauen in zusätzliche Abhängigkeiten treibt und auch neue Partnerschaften erschwert bis verhindert.
  • Für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung sollten EmpfängerInnen von ALG I und II Verhütungsmittel kostenlos erhalten.

Frauenpolitik muss einen angemessenen Stellenwert erhalten

Um dem erheblichen politischen Handlungsbedarf zum Abbau gesellschaftlicher Benachteiligungen von Frauen und der Verwirklichung der Gleichstellung zu entsprechen, bedarf es des Zusammenwirkens einer eigenständigen Frauen- und Gleichstellungspolitik.

Frauenpolitische Institutionen und Strukturen, die früher vom Land NRW zur Förderung gleichstellungspolitischer Ziele geschaffen worden waren, wurden in den vergangenen Jahren abgebaut oder eingestellt.

Die DGB Frauen fordern:

  • Initiierung eines „Frauenpolitischen Dialog“ unter Beteiligung verschiedener betroffener Landesministerien, der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Regionaldirektion NRW zur Verbesserung der Erwerbstätigkeit der Frauen
  • Umfassende Beratungsangebote für Frauen und Mädchen mit dem Ziel einer eigenständigen Existenzsicherung, Förderung geeigneter Beratungsstellen durch das Land analog zu den ehemaligen Regionalstellen Frau und Beruf

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

In der Politik ist die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwar angekommen, doch die bisherigen Konzepte sind noch nicht schlüssig. In NRW werden die Erwerbschancen von Frauen extrem von mangelnden Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beeinträchtigt. Wir brauchen eine nachhaltige Politik mit Horizont.

Die DGB Frauen fordern:

  • Hilfen zur Umsetzung/Einführung familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle (Prozessgestaltung). Breite Sensibilisierung für das Thema familienfreundliche Arbeitszeiten. Informationen zu Modellen und Ansätze familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle.
  • Ganztägige, qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen müssen flächendeckend und mit flexiblen Öffnungszeiten verfügbar sein. Das Betreuungsangebot für unter Dreijährige muss endlich ausgebaut werden.
  • Wohnortnahe Beratungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ein bedarfsgerechtes Angebot von Pflegedienstleistungen sind erforderlich.
  • Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten müssen familiengerecht werden. Eine gesetzlich mögliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden ist extrem familienfeindlich. Besonders Eltern und pflegende Angehörige benötigen planbare und nach ihren Bedürfnissen flexible Arbeitszeiten.
  • Verbesserungen beim Teilzeit- und Befristungsgesetz, z.B. keine Erleichterungen für befristete Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund, Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeit

Modernisierung der Bildungspolitik

Wir brauchen eine konsequente Bildungspolitik des lebenslangen Lernens entlang der gesamten Bildungskette. Nur so verwirklichen wir gleichen Zugang zu Bildung in allen Lebensphasen. Mädchen und junge Frauen sind bildungspolitisch auf dem Vormarsch. Sie machen überdurchschnittlich oft hohe Schulabschlüsse und sie erreichen die besseren Abschlüsse. Sie wollen gute Ausbildungsplätze, ihre Anteile an den Studierenden und an Promotionen steigen. Wir haben die am besten ausgebildete Frauengeneration aller Zeiten. Diese guten Startchancen verlieren sich mit Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder die akademische Laufbahn allerdings schnell.

Wir brauchen eine geschlechtergerechte Bildungspolitik. Die öffentliche Wahrnehmung darf sich nicht auf die ‚benachteiligten’ Jungen verengen. Dazu gehört auch die gendersensible Auswertung der PISA-Studien. Denn Untersuchungen wie PISA zeigen deutlich, dass Ungleichbehandlungen, die sich u.a. auf traditionelle Rollenbilder beziehen, bereits früh in der Bildungskette und vor allem in der Schule verankert werden. So partizipieren junge Frauen viel weniger am naturwissenschaftlichen Unterricht.

Alle, die im Bildungsbereich arbeiten, tragen große Verantwortung. Dies muss sich in der Aufwertung ihrer Berufe wiederfinden.

Die DGB Frauen fordern:

  • Alle Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Universität müssen gebührenfrei sein.
  • Einen Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige, ganztägige und bedarfsgerechte kostenfreie Bildungs- und Betreuungsangebote vom ersten Lebensjahr an.
  • Die Aus- und Weiterbildung von ErzieherInnen muss qualitativ weiterentwickelt werden.
  • Wir brauchen gendergerechte Bildungsmaterialien und Unterrichtsgestaltung. Damit werden tradierte Rollenmuster und der ‚heimliche Lehrplan’ in allen Altersstufen aufgebrochen.
  • Mit gezielten Maßnahmen sollte das Spektrum für Mädchen und jungen Frauen bei der Berufswahl konsequent erweitert werden.
  • Gezielte Förderprogramme für Frauen zur Überwindung von Barrieren im Universitätsbetrieb auf dem Weg zu Promotion und Habilitation müssen fortgesetzt werden.

Die betriebliche Weiterbildung muss Frauen und Männer gerechter berücksichtigen.


 

Impressum 

Herausgeber:

DGB Bezirk NRW

Fax: 0211/3683-159

Friedrich-Ebert-Straße 34-38

40210 Düsseldorf

www.nrw.dgb.de

 

verantwortlich:

Carmen Tietjen

Abt. Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik

Telefon: 0211/3683-121/125

 

 

 

Stand: August 2010

 



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