Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen. Denn mit Tarifvertrag haben die Menschen mehr – mehr Geld, mehr Freizeit und mehr Sicherheit. Leider sinkt die Tarifbindung in NRW seit Jahren, immer weniger Beschäftigte in NRW arbeiten unter dem Schutz eines Tarifvertrages. Das ist nicht nur für die Arbeitnehmer*innen dramatisch, sondern für unsere Gesellschaft insgesamt: Aufgrund der Tarifflucht von Unternehmen entgehen der öffentlich Hand Milliarden an Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Kaufkraft.
Deshalb sagen wir: Wir brauchen eine Tarifwende – JETZT! Hier sind Arbeitgeber und Gewerkschaften gefragt, aber auch die Politik. Schon lange fordern wir ein Tariftreuegesetz für NRW, das wirkt. Öffentliche Aufträge von Land und Kommunen dürfen dann nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen.
Unsere Forderungen an ein Tariftreuegesetz NRW
- Tariftreue in Stadt und Land: Ein Gesetz für alle Ebenen
75 Prozent der öffentlichen Aufträge werden auf kommunaler Ebene vergeben, also durch Städte, Kreise oder Gemeinden. Deshalb muss ein Tariftreuegesetz flächendeckend greifen: Es darf nicht nur für Landesaufträge gelten, sondern muss ebenso für sämtliche kommunale Vergaben verbindlich sein. - Breiter Geltungsbereich: Auch Lieferdienste und Konzessionen müssen einbezogen werden
Ein wirksames Gesetz darf keine Schlupflöcher bieten. Deshalb muss der Anwendungsbereich weit gefasst sein: Nicht nur klassische Bau-, Dienstleistungs- oder Reinigungsaufträge, sondern auch Lieferleistungen und sogenannte Konzessionen, etwa im Bereich der Schul- und Krankenhauskantinen, müssen unter das Gesetz fallen. - Einheitliche Standards für alle Branchen: Klarheit und Transparenz schaffen
Damit das Gesetz in der Praxis funktioniert, braucht es klare und transparente Regelungen für die betroffenen Branchen. Es muss eindeutig geregelt sein, welche tariflichen Standards – einschließlich Entgelte, Sonderzahlungen, Urlaubsregelungen und Arbeitszeit – für einzelne Branchen gelten. Und zwar auf Grundlage der einschlägigen Tarifverträge. - Kontrolle ist entscheidend: Für eine wirksame Umsetzung braucht es eine effektive Überwachung
Das Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung. Deshalb fordern wir eine kompetente, personell gut aufgestellte und mit klaren Befugnissen ausgestattete Kontrollstruktur. Diese muss systematisch und risikoorientiert prüfen, ob Unternehmen die Vorgaben einhalten – und darf sich nicht auf freiwillige Angaben verlassen. Beschäftigte müssen Verstöße außerdem einfach und anonym melden können. - Ohne abschreckende Sanktionen keine Wirkung: Verstöße müssen spürbare Folgen haben
Wer gegen das Gesetz verstößt, darf damit nicht einfach durchkommen. Deshalb braucht es spürbare und abschreckende Sanktionen. Unternehmen, die sich nicht an tarifliche Mindeststandards halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern, Rückforderungen und einem Ausschluss von zukünftigen Aufträgen rechnen.
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